Wann ist ein Kaskogutachten sinnvoll?
Haben Sie einen Unfall selbst verursacht, reguliert Ihre Haftpflichtversicherung nur den Schaden des Unfallgegners. Ihren eigenen Schaden übernimmt – abzüglich der Selbstbeteiligung – die Vollkaskoversicherung. Auch bei Elementar- und Wildschäden springt die Teilkasko ein.
Die Versicherung beauftragt in der Regel einen eigenen Sachverständigen. Ein unabhängiges Gegengutachten ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie mit der Kalkulation oder dem angesetzten Wiederbeschaffungswert nicht einverstanden sind.
Typische Kaskoschäden
- Selbst verschuldeter Unfall (Vollkasko)
- Hagel- und Sturmschäden (Teilkasko)
- Wildunfall mit Haarwild (Teilkasko)
- Glasbruch an Front- und Seitenscheiben (Teilkasko)
- Brand, Kurzschluss und Marderbiss mit Folgeschäden (je nach Vertrag)
- Vandalismus und mut- oder böswillige Beschädigung (Vollkasko)
- Teil- oder Totaldiebstahl
Wer trägt die Kosten?
Anders als beim Haftpflichtschaden ist die Kostenübernahme für einen selbst beauftragten Sachverständigen im Kaskofall vertragsabhängig. Wir klären vor der Beauftragung mit Ihnen, welche Kosten entstehen und ob Ihre Versicherung diese übernimmt – transparent und ohne Überraschungen.
