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Ratgeber

Unfall in Essen – was tun? Die Checkliste für die ersten Minuten

Ein Unfall kommt immer unerwartet. Wer in den ersten Minuten die richtigen Schritte geht, sichert sich die Grundlage für eine vollständige Entschädigung. Diese Checkliste hilft Ihnen dabei.

Von B.Sc. Walid Bareksei, Kfz-Sachverständiger · Stand: 18. September 2026

Direkt an der Unfallstelle

  1. 1Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern.
  2. 2Verletzte versorgen und bei Personenschaden sofort den Notruf 112 wählen.
  3. 3Polizei (110) rufen – insbesondere bei Verletzten, hohem Sachschaden, unklarer Schuldfrage, Unfallflucht oder wenn der Unfallgegner alkoholisiert wirkt.
  4. 4Fotos machen: Gesamtsituation, Fahrzeugpositionen, Schäden an allen Fahrzeugen, Bremsspuren, Verkehrszeichen und Kennzeichen.
  5. 5Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners.
  6. 6Zeugen ansprechen und deren Namen und Telefonnummern notieren.
  7. 7Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben – auch nicht aus Höflichkeit.

Nach dem Unfall

  1. 1Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen – nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung.
  2. 2Fahrzeug erst nach der Besichtigung durch den Sachverständigen reparieren lassen.
  3. 3Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten – bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch diese Kosten.
  4. 4Den Unfall der eigenen Versicherung melden (Meldepflicht innerhalb einer Woche).
  5. 5Alle Belege aufbewahren: Abschleppkosten, Mietwagen, Arztrechnungen, Fahrtkosten.

Warum ein eigener Gutachter so wichtig ist

Häufig meldet sich die gegnerische Versicherung schon kurz nach dem Unfall und bietet an, einen Gutachter zu schicken oder den Schaden über eine Partnerwerkstatt abzuwickeln. Das klingt bequem, dient aber vor allem dazu, die Kosten für den Versicherer gering zu halten.

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – und die Versicherung des Verursachers muss die Kosten tragen. Ein unabhängiges Gutachten erfasst den Schaden vollständig, inklusive Wertminderung und Nutzungsausfall.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

FAQ

Weitere Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos.

02064 827 1019

Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?

Nicht zwingend. Bei reinen Blechschäden mit eindeutiger Schuldfrage können sich die Beteiligten auch ohne Polizei einigen. Bei Verletzten, Unfallflucht, Streit über den Hergang oder Verdacht auf Alkohol sollten Sie die Polizei aber immer hinzuziehen.

Was tun bei Unfallflucht?

Rufen Sie die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Notieren Sie alles, was Sie über das flüchtige Fahrzeug wissen, und suchen Sie nach Zeugen. Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, kann unter Umständen die eigene Vollkasko oder die Verkehrsopferhilfe einspringen.

Kontakt

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp – gern auch direkt mit Fotos vom Schaden. Wir melden uns umgehend, vereinbaren kurzfristig einen Besichtigungstermin und kümmern uns um die gesamte Abwicklung.

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