Von B.Sc. Walid Bareksei, Kfz-Sachverständiger · Stand: 18. September 2026
Direkt an der Unfallstelle
- 1Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern.
- 2Verletzte versorgen und bei Personenschaden sofort den Notruf 112 wählen.
- 3Polizei (110) rufen – insbesondere bei Verletzten, hohem Sachschaden, unklarer Schuldfrage, Unfallflucht oder wenn der Unfallgegner alkoholisiert wirkt.
- 4Fotos machen: Gesamtsituation, Fahrzeugpositionen, Schäden an allen Fahrzeugen, Bremsspuren, Verkehrszeichen und Kennzeichen.
- 5Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners.
- 6Zeugen ansprechen und deren Namen und Telefonnummern notieren.
- 7Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben – auch nicht aus Höflichkeit.
Nach dem Unfall
- 1Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen – nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung.
- 2Fahrzeug erst nach der Besichtigung durch den Sachverständigen reparieren lassen.
- 3Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten – bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch diese Kosten.
- 4Den Unfall der eigenen Versicherung melden (Meldepflicht innerhalb einer Woche).
- 5Alle Belege aufbewahren: Abschleppkosten, Mietwagen, Arztrechnungen, Fahrtkosten.
Warum ein eigener Gutachter so wichtig ist
Häufig meldet sich die gegnerische Versicherung schon kurz nach dem Unfall und bietet an, einen Gutachter zu schicken oder den Schaden über eine Partnerwerkstatt abzuwickeln. Das klingt bequem, dient aber vor allem dazu, die Kosten für den Versicherer gering zu halten.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – und die Versicherung des Verursachers muss die Kosten tragen. Ein unabhängiges Gutachten erfasst den Schaden vollständig, inklusive Wertminderung und Nutzungsausfall.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
