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Ratgeber

Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall

Nach einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung des Verursachers Ihren gesamten Schaden ersetzen. Doch viele Geschädigte kennen nicht alle Positionen – und verschenken so Geld. Hier finden Sie den Überblick.

Von B.Sc. Walid Bareksei, Kfz-Sachverständiger · Stand: 18. September 2026

Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand

Grundlage ist die Kalkulation im Gutachten. Sie können das Fahrzeug reparieren lassen und die Rechnung einreichen oder auf Gutachtenbasis „fiktiv“ abrechnen und sich den Nettobetrag auszahlen lassen. Bei einem Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

Merkantile Wertminderung

Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert – schließlich muss der Unfall beim Verkauf offengelegt werden. Diesen Minderwert ermittelt der Sachverständige im Gutachten. Ohne Gutachten wird er häufig übersehen.

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Für die Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung haben Sie Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen – oder, wenn Sie keinen nehmen, auf eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung pro Tag. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse; die Dauer ergibt sich aus dem Gutachten.

Weitere erstattungsfähige Kosten

  • Sachverständigenkosten für das Gutachten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Abschlepp- und Standkosten
  • Allgemeine Kostenpauschale (meist 25 bis 30 €) für Telefon, Porto und Fahrten
  • Ab- und Anmeldekosten bei Totalschaden
  • Beschädigte Gegenstände im Fahrzeug (z. B. Kindersitz, Kleidung, Handy)
  • Bei Verletzungen: Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und Verdienstausfall

So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

Die Basis für alle Positionen ist ein vollständiges, unabhängiges Gutachten. Die Durchsetzung gegenüber der Versicherung übernimmt idealerweise ein Fachanwalt für Verkehrsrecht – bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls auf Kosten der gegnerischen Versicherung.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

FAQ

Weitere Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos.

02064 827 1019

Bekomme ich Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen?

Das hängt vom Alter, der Laufleistung und dem Schadenumfang ab. Bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung wird häufig keine Wertminderung mehr angesetzt. Der Sachverständige prüft das im Einzelfall.

Kann ich das Geld nehmen und nicht reparieren?

Ja, bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten ausgezahlt, ohne reparieren zu müssen. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.

Kontakt

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp – gern auch direkt mit Fotos vom Schaden. Wir melden uns umgehend, vereinbaren kurzfristig einen Besichtigungstermin und kümmern uns um die gesamte Abwicklung.

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Tipp: Fotos vom Schaden können Sie direkt im WhatsApp-Chat mitschicken.

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