Ihr Sachverständiger für Essen-Kray
Durch Kray führt die A40 – der Ruhrschnellweg – mit der Anschlussstelle Essen-Kray. Stop-and-go auf der Autobahn und der Zubringerverkehr in den Stadtteil sind klassische Situationen für Auffahrunfälle, bei denen die Schuldfrage meist eindeutig beim Hintermann liegt.
Nach einem Auffahrunfall auf der A40 oder im Krayer Ortskern kommen wir zur Besichtigung zu Ihnen. Sie erhalten ein vollständiges Schadengutachten, auf dessen Basis Ihr Rechtsanwalt alle Ansprüche durchsetzen kann.
Kostenfrei für Geschädigte – ohne Fahrtwege
Wer in Kray ohne eigenes Verschulden in einen Unfall gerät, hat das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter selbst zu beauftragen. Die Versicherung des Unfallverursachers ist gesetzlich verpflichtet, das Honorar zu tragen. Überlassen Sie die Begutachtung nicht dem Gutachterdienst der gegnerischen Versicherung – dieser arbeitet im Interesse des Versicherers.
Unser Gutachten dokumentiert Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall lückenlos und bildet das Fundament für die Regulierung durch Ihren Rechtsanwalt.
