Warum ein unabhängiges Unfallgutachten so wichtig ist
Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat ein wirtschaftliches Interesse daran, den Schaden möglichst günstig zu regulieren. Wer sich allein auf einen Kostenvoranschlag oder den Gutachter der Versicherung verlässt, verschenkt häufig bares Geld – etwa bei der Wertminderung, der Nutzungsausfallentschädigung oder versteckten Folgeschäden.
Als freies Kfz-Ingenieurbüro sind wir ausschließlich Ihnen verpflichtet. Unser Gutachten erfasst den Schaden lückenlos und ist so aufgebaut, dass es auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält.
Das steht in Ihrem Schadengutachten
- Detaillierte Fotodokumentation aller Schäden
- Reparaturkostenkalkulation auf Basis von Herstellervorgaben und Stundensätzen markengebundener Fachwerkstätten
- Merkantile Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert und Restwert (bei Totalschaden)
- Voraussichtliche Reparaturdauer bzw. Wiederbeschaffungsdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Einstufung in die Nutzungsausfallgruppe Ihres Fahrzeugs
- Hinweise auf Vorschäden und reparierte Altschäden
Reparatur, Totalschaden oder fiktive Abrechnung?
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie Ihr Fahrzeug dennoch bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes reparieren lassen – etwa wenn die Reparatur fachgerecht erfolgt und Sie das Fahrzeug anschließend mindestens sechs Monate weiter nutzen.
Alternativ können Sie den Schaden auf Basis des Gutachtens fiktiv abrechnen und sich den Nettobetrag auszahlen lassen – ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Welche Variante für Sie am sinnvollsten ist, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt.
Kostenfrei ab der Bagatellgrenze
Die Gerichte setzen die sogenannte Bagatellgrenze in der Regel bei etwa 750 € an. Liegt Ihr Schaden darüber, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten übernehmen. Bei kleineren Schäden erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, können wir häufig schon anhand weniger Fotos per WhatsApp einschätzen.
